FAQ
ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN.
Werden Beratungen auch telefonisch oder per E-Mail angeboten?
Selbstverständlich können Sie sich telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Durch die Möglichkeit, Fotos zu schicken eignet sich besonders das der E-Mail-Weg zur Beurteilung von Krankheitsbildern.
Ist eine Beratung kostenpflichtig?
Eine Beratung, egal ob am Teich, telefonisch oder via via E-Mail gehört genauso zu den tierärztlichen Dienstleistungen und wird dementsprechend verrechnet. Vergessen Sie aus diesem Grund nicht, Ihre vollständige Anschrift anzugeben, da ansonsten Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
Wann kann ich Sie telefonisch erreichen?
Grundsätzlich können Sie mich jederzeit erreichen. Sollte ich zum Zeitpunkt Ihres Anrufes gerade verhindert sein, werden Sie baldmöglichst zurückgerufen. Bitte berücksichtigen Sie hierfür die Voraussetzungen, die unter Punkt „Rückruf“ aufgelistet sind. Des Weiteren bitte ich um Ihr Verständnis, dass auch mal ein bis zwei Stunden bis zum Rückruf vergehen können.
Was sind Laborleistungen?
Darunter versteht man jene Leistungen, die in einem dafür spezialisierten Labor durchgeführt werden.
Hierzu zählen z.B.:
- Bakteriologie: Erstellen von Antibiogrammen und Resistenztests
- Virologie: Untersuchungen mittels PCR Methode: z.B. KHV-Test
- Histologie/Zytologie
Wie werden Laborleistungen verrechnet?
Werden Proben zur Diagnosestellung in ein dafür spezialisiertes Labor geschickt, werden Ihnen von meiner Seite die Beprobung und der Versand verrechnet und die Untersuchung/Dienstleistung vom Labor selbst.
Honorarordnung der Österreichischen Tierärztekammer
erstellt aufgrund d. Beschlusses der Delegiertenversammlung am 29.11.2013 mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 20.2.2014 (GZ: BMG-74120/0004-II/B/10a/2014)
Aufgrund des § 18 TÄG, BGBl. Nr. 16/1975 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2012 sowie des § 12 (3) Z 7 TÄKamG, BGBl. I Nr 86/2012 wird verordnet:
Der Stundensatz für tierärztliche Leistungen wird als Mindeststundensatz in 3 Stufen (I, II, III) unterteilt.
Stufe I:
Alle Tätigkeiten, die ein Tierarzt mit dem Universitätsabschluss ausführen kann.
Entspricht netto € 103,00 am Tag des Inkrafttretens. Dieser Satz richtet sich nach dem verlautbarten kalkulatorischen Stundensatz der Österreichischen Tierärztekammer in der jeweils gültigen Fassung.
Stufe II:
Alle Tätigkeiten, die nur mit Zusatzausbildung und Fortbildung ausgeführt werden können. Auf Stufe I ist ein Zuschlag von 50% zu erheben. Entspricht netto € 154,00
Stufe III:
Alle Tätigkeiten, die komplexer als Stufe II, sind mit einem nach Art und Aufwand der Tätigkeit verbundenen und durch den Tierarzt festzulegenden Zuschlag auf die Stufe II zu vergüten.
Bei für Leib und Leben des behandelnden Tierarztes besonders risikobehafteten Tätigkeiten sowie bei hohem technischem Aufwand ist eine Höherstufung in die nächste Stufe vorzunehmen; ebenso kann zwischen den Stufen unter Berücksichtigung des Aufwandes, der erforderlichen Fachkenntnis und Erfahrung linear kalkuliert werden. Bei Notfällen, die eine sofortige tierärztliche Intervention erfordern, ist ein angemessener Zuschlag zu erheben.
Fahrtkosten:
Für die An- und Abfahrt zum Ort der Behandlung ist das amtliche km-Geld sowie für Zeitversäumnis ist der Satz der Stufe I (103,00 €) zu verrechnen.
Zuschläge:
An Samstagen ab 12:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen, sowie an Wochentagen zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr soll ein Zuschlag im Ausmaß des Stundensatzes der Stufe I pro Zeiteinheit verrechnet werden.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungsbestellung. Leistungserbringungen, die auf Grund logistischer Abläufe innerhalb der Zuschlagszeiten liegen, werden davon nicht berührt.
Die Gesamtleistung errechnet sich, wie folgt:
Stundenlohn zzgl. variabler Kosten wie zum Beispiel Geräteaufwand, Materialeinsatz, Verbrauchsartikel, sonstiger Aufwendungen. Fahrtkosten sind gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe ist zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Medikamente werden nach dem gültigen Apothekenverkaufspreis verrechnet.
Diese Verordnung tritt am Tage, der auf ihre Kundmachung folgt, in Kraft. Kundgemacht, am 20.2.2014
Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer
20.2.2014
Werde ich bei einem nicht beantworteten Anruf zurückgerufen?
Ein Rückruf ist nur nach Hinterlassen des vollständigen Namens, der Adresse, sowie des Betreffs auf der Mobilbox gewährleistet.
Soll ich für die anstehende Teichvisite etwas vorbereiten?
Wünschenswert wäre, dass folgende Dinge bereitstehen:
- Wanne von ausreichender Größe
- stabile/r Kescher von ausreichender Größe
- Umsetzschlauch (kann bei Bedarf mitgebracht werden)
- Saubere/r Eimer/Gießkanne
- Handtücher
- Stromanschluss
Dürfen die Fische am Tag der Visite gefüttert werden?
Die Fische sollen am Tag der Visite bitte nicht gefüttert werden. Ich habe es schon öfter erlebt, dass Fische mit vollem Bauch im Narkosebad die Nahrung hochwürgen und über Maul und Kiemen herauspressen. Anscheinend wird auch manchen Fischen auf das Narkosemittel im wahrsten Sinne des Wortes „speiübel“.
Soll ich die Fische bereits rausfangen?
Grundsätzlich begrüße ich es, die Fische ohne vorhergehende Manipulation in ihrer gewohnten Umgebung (im Teich, Innenhälterung,…) schwimmen zu sehen und sie erst nach der Erstinspektion aus dem Teich zu keschern. Ich kenne nur wenige Teiche, denen die Gegebenheiten dies nicht zulassen und der Besitzer bereits im Vorfeld die Fische rausholt. Ein Punkt, der bei der Terminvereinbarung abgeklärt werden muss.
Was kostet eine Teichvisite/ein Hausbesuch?
Der Preis für eine Teichvisite richtet sich nach dem Zeitaufwand, d.h. dass die erbrachten tierärztlichen Leistungen (Beratung, Abstriche, Wundbehandlungen, Injektionen…) mittels Zeitgebühr verrechnet werden. Die Zeitgebühr beträgt je 15 Minuten 30,00 EUR.
Wie bekomme ich einen Termin?
Termine werden nur nach Vereinbarung vergeben. Hierfür kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per E-Mail.
Wie transportiere ich den Fisch zum Tierarzt?
Befüllen Sie der Fischgröße entsprechend einen Behälter/Plastiksack mit Aquarium- bzw. Teichwasser und achten Sie darauf, dass sich über dem Wasser Luft befindet (Faustregel: 1/3 Wasser und 2/3 Luft). Achten Sie auf eine korrekte Lagerung des Fisches (quer zur Fahrtrichtung) und auf eine gleichbleibende Wassertemperatur während des gesamten Transportes.
Kann ich Wasserproben zu Ihnen schicken?
Selbstverständlich besteht nach telefonischer Absprache die Möglichkeit, Wasserproben zu mir zu schicken. Anweisungen zur Entnahme und Versand finden Sie auf der Homepage unter Leistungen => Wasseruntersuchung.
Vergessen Sie auch nicht, das Auftragsformular auszufüllen und zu senden.
Ausfüllhilfe des Auftragsformulares:
Was bedeutet Entnahmequelle, Entnahmestelle, Untersuchungsauftrag?
Entnahmequelle:
Darunter versteht man den Entnahmeort, das kann sein: Brunnen, Quelle, Leitung, Grundwasser, See, Bach, Teich, Aquarium,…
Entnahmestelle:
Wird das Wasser vom Teich, See, Aquarium entnommen, ist es für die Beurteilung wichtig zu wissen, an welcher Stelle die Wasserprobe entnommen wurde. War das im Bereich des Wassereinlaufes, Wasserablaufes, in einer stillen Zone, beim Sprudler,…
Untersuchungsauftrag:
In diesem Feld tragen Sie die Untersuchungsart ein:
- Routine Einzeltest
- Physikalisch / chemische Wasseranalyse
- Photometrischer Einzeltest von Metallen
Handelt es sich um ein Gesamtpaket, wie z.B. phys./ch. Wasseranalyse, dann erübrigt sich das Ankreuzen der Einzelwerte.
Was kostet die Wasseruntersuchung?
Routine Einzeltest: je 8,00€
- pH Wert
- Sauerstoff
- Nitrit
- Nitrat
- Ammonium / Ammoniak
- Gesamthärte
- Karbonathärte
- Leitfähigkeit
- Phosphat
- Kohlendioxyd
Physikalisch / chemische Wasseranalyse: 44,00€
- pH Wert
- Sauerstoff
- Nitrit
- Nitrat
- Ammoium/Ammoniak
- Karbonathärte
- Gesamthärte
- Phosphat
- Leitfähigkeit
Photometrischer Einzeltest von Metallen: je 16,90€
- Kupfer
- Blei
- Zink
- Eisen